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BGH, 29.03.2001 - V ZR 142/00 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
LPG - Wohnhausüberlassung - Nutzung - Überlassung an Dritte - Kreispachtvertrag - Renovierungsarbeiten - Zurückbehaltungsrecht
- Judicialis
EGBGB § 2 a Abs. 1 Satz 3; ; SachenRBerG § 4; ; SachenRBerG § 5; ; SachenRBerG § 12; ; SchuldRAnpG § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 812 Abs. 1; ; ZGB § 356; ; ZGB § 291
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.04.1999 - V ZR 57/98
Voraussetzungen einer Rekonstruktion; Annahme eines sonstigen Nutzungsvertrages
Auszug aus BGH, 29.03.2001 - V ZR 142/00
Sachenrecht">233 § 2 a Abs. 1 Satz 3 EGBGB in Verbindung mit §§ 4, 5, 12 SachenRBerG gestütztes Besitzrecht verneint, dem Berufungsgericht aber aufgegeben zu prüfen, ob ein "sonstiger Nutzungsvertrag" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchuldRAnpG zustande gekommen ist und unter Umständen fortbesteht oder ob ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Wertersatzanspruchs nach § 356 ZGB gegeben ist (Urt. v. 16. April 1999, V ZR 57/98, VIZ 1999, 488 f).